Kreisfreiheit

Kreisfreiheit – Information der Grünen Fraktion an die Grünen Mitglieder

Datum: 11. August 2017 |

Information zur Kreisfreiheit (Stand 17.07.2017):

Sitzungsvorlage: https://neu-ulm.more-rubin1.de/sitzungen_top.php (wird voraussichtlich ab dem Wochenende öffentlich sein – wir bitten um Verständnis, dass wir die bisher interne Vorlage nicht weitergeben, solange diese nicht öffentlich ist). Seit vielen Monaten wird die mögliche Kreisfreiheit in der Öffentlichkeit diskutiert. Wir sind im Stadtrat am letzten Freitag in einer nichtöffentlichen interfraktionellen Sitzung über die weiteren Pläne informiert worden und haben dort die Sitzungsvorlage für den kommenden Mittwoch, 26.7.2017 erhalten.

Die Sitzungsvorlage wird unter dem o.g. Link freigeschaltet werden. Die Kreisfreiheit selbst kann nicht vom Stadtrat oder der Stadt beschlossen werden – diese kann nur bei der Bayrischen Regierung beantragt werden. Dort werden dann die Voraussetzungen geprüft (u.a. die Leistungsfähigkeit der Stadt und die Leistungsfähigkeit des (Rest-)Kreises. Dann muss der Landtag zustimmen. Wird die Kreisfreiheit ausgesprochen, hat dies eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zur Folge. Es kommen viele Aufgaben auf die Stadt zu und es fallen Umlagen weg, andere kommen hinzu. Gleichzeitig muss die Finanzierung der Aufgaben, die zufallen, übernommen werden.

Wichtigste Aufgaben, die hinzukommen für die Stadt sind Jugendhilfe, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, ÖPNV, Schulträgerschaft für weiterführende, Förder- und Berufsschulen, Krankenhauswesen, Seniorenheime und –arbeit, u.w.

Als Fraktion haben wir die Angelegenheit am Montag, 17.7. diskutiert und sind übereinstimmend der Auffassung, dass wir die Kreisfreiheit befürworten. Dies im Wesentlichen aus folgenden Gründen: Viele der genannten Aufgaben fallen zu einem großen Teil in Neu-Ulm an und können dort aber nicht entschieden werden.

Um ein paar Beispiele zu nennen:

ÖPNV: Wir wären in Neu-Ulm hier sehr froh, wenn wir Entscheidungen über Buslinien, die z.B. von Ulm in die Stadt Neu-Ulm geführt werden und dort sinnvoll sind, auch entscheiden könnten.

Asylbewerberunterbringung: Wir dürfen hier momentan zwar über Baugenehmigungen entscheiden, haben aber keinen Einfluss auf die Unterbringung selbst, auf evt. soziale Betreuung, etc. Die Menschen fallen aber sofort mit Anerkennung als Asylbewerber in unsere Zuständigkeit. Hier wäre eine einheitliche Zuständigkeit sehr wünschenswert.

Soziale Aufgaben: Neu-Ulm leistet hier sehr viel als freiwillige Leistung. Wir haben aber viele Befugnisse nicht

Es war und ist uns sehr wichtig, dass die Leistungsfähigkeit des restlichen Landkreises gegeben ist. Das wird aber vom Landrat und von der Regierung bejaht. Wir sind der Meinung, dass die Forderung der Stadt legitim und sinnvoll ist. Die Angelegenheit soll angestoßen und weiter verfolgt werden. Hier sollte kein Politikum in dem Sinne erstellt werden, dass die Stadt aus finanziellen Erwägungen aus dem Kreis austreten will oder dies eine Reaktion auf die Krankenhausdebatte ist. Es ist geplant, dass viele Aufgaben auch weiterhin gemeinsam ausgehandelt werden.

Wir sind nicht der Meinung, dass das Thema als Wahlthema oder Positionierung von Parteien ausgeschlachtet werden sollte, denn es ist viel zu wichtig und sollte fundiert diskutiert werden. Im September werden von der Stadt Bürgerinformationen hierzu durchgeführt. Aber wir sollten das ganze Thema diskutieren, um eine Spaltung zu vermeiden – wir würden uns aber sehr wünschen, dass hier eine sachliche Diskussion stattfindet und hierzu bedarf es, dass die Argumente gelesen, durchdacht und abgewogen werden.

Mechthild Destruelle für die Grüne Fraktion

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