Vielfalt & Zusammenhalt

NUZ: Streit um lesbische Erzieherin: Grüne wollen Kirche den Geldhahn zudrehen

Homosexualität Wunsch der Politiker: Diözese soll sich künftig ans Arbeitsrecht halten

VON JENS CARSTEN  NUZ 12.9.2012
Neu-Ulm Sie hatte sich als lesbisch geoutet und danach ihren Job in einem katholischen Kindergarten in Neu-Ulm verloren: Der Fall der Erzieherin Tania Iunginger hat in ganz Deutschland für Aufsehen gesorgt. Nun will die Fraktion der Grünen im Neu-UImer Stadtrat reagieren:

Über künftige Ratsentscheidungen soll Druck auf das Bistum Augsburg ausgeübt werden, Die Idee: Kirchliche Kindergärten könnten nur noch dann über öffentliche Gelder finanziert werden, Wenn sich die Träger ans Arbeitsrecht halten – und von der umstrittenen “Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse” Abstand nehmen. Demnach sind Mitarbeiter der Kirche zur Loyalität verpflichtet, bei Verstößen drohen Kündigungen. “Wir wollen ein Zeichen setzen”, sagte Fraktionschef . Rainer juchheim in einer Diskussion im Cafe d’ Art.
Dort sprachen der ehemalige Bundesanwalt Manfred Bruns, Brigitte Aichele-Frölich, die Vorsitzende des Lesben- und Schwulenverbands Baden-Württemberg und Holger Greif, Kreisvorsitzender der Grünen, etwa zwei Stunden lang über die Erlebnisse von Tanja Junginger. Auch Vertreter der Diözese waren eingeladen, nahmen aber nicht teil.
Der Tenor der Debatte in Loungeatmosphäre: Die Kirche müsse Moralvorstellungen künftig aus Beschäftigungsverhältnissen ausklammern .. Vor rund 30 Zuhörern bekräftigte Junginger ihre Absicht, weiterhin für die Rechte von Homosexuellen eintreten zu wollen: “Ich werde weiter für Skandale sorgen.”
Widerspruch zur kirchlichen Grundordnung
Ein Rückblick: im November 2011 hatte Junginger als Zeitarbeiterin in einem Neu-UImer Kindergarten angefangen. Schließlich habe sie eine Anstellung bis August erhalten doch der Vertrag enthielt eine Klausel, wonach “ihr außerdienstliches Verhalten nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Grundordnung des kirchlichen Dienstes ( … )” stehen dürfe. Daraufhin offenbarte sich Junginger ihren Vorgesetzten gegenüber als lesbisch. Es folgte ein aus ihrer Sicht unangenehmes Gespräch mit einem Pfarrer. Doch die 36- Jährige blieb dabei: „Bei mir gibt es nichts zu bekehren.” Ihr Arbeitsvertrag lief aus, Junginger wagte den Schritt in die Öffentlichkeit. Gegenüber unserer Zeitung schilderte sie ihre Erlebnisse zuerst, viele Medienberichte in ganz Deutschland folgten.
Die Erzieherin kritisiert die Grundordnung für kirchliche Arbeitsverhältnisse, wonach praktizierte Homosexualität als schwerer Verstoß gilt. „Es wäre schön, wenn Schwule und Lesben ‘ endlich die gleichen Rechte hätten”, sagte Junginger in der Diskussion. „Privates sollte aus Arbeitsverhältnissen völlig außen vor bleiben.”
Ihr Weg in die Öffentlichkeit war eine richtige Entscheidung, sagte Ex-Bundesanwalt Bruns. Er berät seit vielen Jahren Menschen in ähnlichen Situationen. Pro Monat erhalte er zwei bis drei neue Anfragen. Bruns schilderte die rechtliche Situation: Nach Artikel 140 des Grundgesetzes dürfe sich jede Religionsgemeinschaft selbst verwalten und Grundsätze ihres Glaubens festlegen .. Zugleich bekämen kirchliche Einrichtungen wie Kindergärten hohe Zuschüsse von Bund und Ländern. Aus Sicht von Rechtsexperte Bruns ein Widerspruch: “Sie leben quasi in einem rechtsfreien Raum, das ist ein Ärgernis. ” Laut eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssten Kirchenstiftungen in Einzelfällen abwägen, ob sich ein fraglicher Mitarbeiter kirchenkonform verhalte: „Wenn sie jeden entlassen, der ein Kondom benutzt, dann können sie ihren Laden zumachen” , sagte Bruns. Aber “nur Schwule und Lesben herauszugreifen”, sei eine klare Diskriminierung.
Ex-Bundesanwalt: Diözese Augsburg besonders streitbar
Die Diözese Augsburg bezeichnete Bruns als besonders streitbar: “Dort muss es ein paar ganz Wilde geben, die immer Kündigungen und Prozesse anstreben.” So vertrete er demnächst eine Kindergärtnerin, die nach 14 Jahren gekündigt wurde, weil sie eine Partnerin und ein Kind habe. Bruns: “Solche Sachen enden immer mit einer Abfindung. ” Diese Fälle müssten publik gemacht werden, so der Ex-Bundesanwalt.
Auch Aichele-Frölich forderte, die Kirche müsse Arbeitsrecht und Antidiskriminierungsgesetze einhalten. Alter, Geschlecht und persönliche Situation von Angestellten würden nicht berücksichtigt: “Man stellt den Loyalitätsgedanken über alles.” Die Folge laut Aichele-FröIich: „Das schürt Existenzängste.”
Ähnlich sah das Grünen-Kreischef Greif: “Menschen, die nicht ins Bild passen, haben quasi ein Berufsverbot. ” Er betonte, dass seine Partei das Selbstbestitnmungsrecht der Kirche grundsätzlich achte.
Sein Parteikollege juchheim kündigte an, das Thema am Dienstag, 18. September, im Ausschuss für Bürgerdienste, Familie und Kultur (BüFaKu) ansprechen zu wollen. In der Sitzung soll die Finanzierung von Neu-Ulmer Kindergärten auf der Tagesordnung stehen. Juchheim: „Einige Verantwortliche bei der Stadt sehen das Verhalten der Kirche sehr kritisch.”

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