Liebe Freundinnen und Freunde,
der Landesausschuss hat auf seiner letzten Sitzung die Erstattungsordnung rückwirkend zum 1.1.2020 geändert. Im Wesentlichen haben wir damit die Erstattungsordnung auf das Steuerrecht angepasst. Mit diesem Schreiben möchten wir Euch über die Änderungen informieren.
Zunächst haben wir etwas an der Abgabefrist geändert. Künftig müssen Abrechnungen – wenn nicht besondere Gründe geltend gemacht werden – für ein Kalenderjahr bis zum 31.1. des Folgejahres abgegeben werden. Auf diese Weise ist es besser möglich, die Abrechnungen auch fristgerecht bei der KV-Buchhaltung einzureichen. Verzichtspenden müssen allerdings weiterhin innerhalb von drei Monaten nach Entstehen des Anspruches eingereicht werden. Daran können wir leider nichts ändern – diese Regel besteht im Steuerrecht nach wie vor.
Die geänderte Version und das neue Reisekostenformular findet Ihr unter https://www.gruene-bayern.de/partei/landesgeschaeftsstelle/finanzreferat/
Bitte benutzt für alle ab dem Jahr 2020 anfallenden Spesen nur noch die neuen Formulare und gebt diese auch an Eure Vorstandsmitglieder weiter. Kreiskassierer*innen geben bitte diese Info auch an ihre OV-Vorstände und die Delegierten Eures KVs für Bezirksversammlung, LDK und BDK weiter.
Was sind die wesentlichen Änderungen?
• Die maximale Abrechnungshöhe für Hotelübernachtungen wurde nach vielen Jahren von 80 Euro auf 120 Euro erhöht.
• Die Verpflegungspauschalen wurden gemäß den neuen Steuerrichtlinien angepasst. Künftig betragen diese 14 Euro bzw. bei ganztägiger Abwesenheit 28 Euro.
• In der Erstattungsordnung wurde klargestellt, dass für die Lagerung von Plakatständern, wenn diese in Rechnung gestellt wird, ein Mietvertrag vorhanden sein muss.
• Leider müssen wir uns von den Pauschalen für Telefon- und Internet (15 bzw. 10 Euro) sowie der Nutzung des privaten PCs (5 Euro) verabschieden. Bitte achtet darauf, dass diese für das Jahr 2020 nicht mehr abgerechnet werden. Telefon- und Internetkosten können mit 20% des Rechnungsbetrages (Rechnung als Beleg beilegen), maximal aber 20 Euro im Monat abgerechnet werden. Mithilfe eines Einzelverbindungsnachweises können auch höhere Kosten abgerechnet werden. Druckerpapier oder Druckerpatronen können natürlich ebenfalls gegen Beleg geltend gemacht werden.
Sascha Müller, Landesschatzmeister
24.02.2020
Neuste Artikel
Stadtrat Senden
Aufatmen in Senden – ein Kommentar von Helmut Meisel
Dienstag, 12. März 2024 – Eine denkwürdige, man könnte sagen, historische Entscheidung im Stadtrat. Gemeinsamer Antrag der CSU und Freien Wähler: Aufhebung des Beschlusses von 2004, die städtischen Hallen und Plätze wieder für Parteien freizugeben! Ein extrem weitreichender Beschluss, ein Roll-Back in die Zeit vor 2004, als die Nazis der NPD ihre Veranstaltungen immer häufiger…
Mitgliederversammlung
Kreismitgliederversammlung in Senden
Am Freitag, den 15.03.2024 fanden die Mitglieder des Kreisverbands Neu-Ulm erneut im Hotel Feyrer in Senden zusammen. Die wichtigsten Punkte auf der Tagesordnung waren die Abstimmung über die Aktualisierung bzw. Neufassung der Kreissatzung, sowie über eine Finanzordnung, die der Kreisverband sich erstmals gab. Damit einher ging auch ein neuer Haushaltsplan mit Budgetierung für alle Ortsverbände,…
Kreistag
Pressemitteilung: Auflösung der Fraktionsgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen / DIE LINKE im Kreistag
Auf der letzten Fraktionssitzung der bisherigen Fraktionsgemeinschaft zwischen der Bündnis 90/Die Grünen und Kreisrat Xaver Merk (bisher DIE LINKE) am 4.2.2024 wurde einstimmig beschlossen, den Fraktionsvertrag vom 13.05.2020 mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Der Anlass war der Wechsel von Xaver Merk von der Partei DIE LINKE zur Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Der Aufbau dieser neuen…
Ähnliche Artikel