Hinweise zu Einkäufen und deren Erstattung

Diese Hinweise sind als Ergänzung zur Erstattungsordnung zu verstehen.

Bei Einkäufen für den KV oder einen OV sollte als Rechnungsempfänger immer der KV und nicht die Person des Bestellers angegeben werden.

Beispiel

Spesenabrechnungen, die eine Verzichtsspende enthalten, bitte immer auf Papier mit Originalunterschrift abgeben.

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