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Die Gruenen – KVB Neu-Ulm
Sparkasse Neu-Ulm-Illertissen
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Verwendungszweck: Dünger für Grün
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Sie werden vom Gesetzgeber als Beitrag zur Stärkung des demokratischen Gemeinwesens steuerlich begünstigt. Dies gilt für sämtliche Zuwendungen, das heißt nicht nur für Spenden, sondern auch für Mandatsträgerbeiträge und Mitgliedsbeiträge.
Absetzbarkeit nach § 34g EStG und § 10 b Abs. 2 EStG
Wie mache ich Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bei der Steuer geltend ?
Für diese Zuwendungen wird von der Partei nach Ablauf des Jahres eine Bescheinigung automatisch ausgestellt. Diese ist zusammen mit der Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen; der Spenden-Betrag muss im „Mantelbogen“ der Erklärung auf der Seite 2 im entsprechenden Feld eingetragen werden.
Welche Auswirkung hat eine Parteispende bei der Steuer ?
Die zu zahlende Einkommensteuer wird durch die Zuwendung an die Partei reduziert, und zwar in der Regel um die Hälfte des gespendeten Betrags (§ 34g EStG). Erst ab einem Spendenbetrag von 1.650 Euro (bei Einzel-Veranlagung) oder 3.300 Euro (bei Zusammen-Veranlagung) wird’s komplizierter. Da reduziert der übersteigende Betrag bis 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen (§ 10 b Abs. 2 EStG).
Beispiel 1:
Eine Spende von 100 Euro reduziert die zu zahlende Einkommensteuer um 50 Euro.
Beispiel 2:
Eine Spende von 500 Euro und Mitgliedsbeiträge in Höhe von 120 Euro (= Summe der Zuwendung 620 Euro) reduzieren die Steuerlast um 310 Euro.
Beispiel 3:
Bei einer Zuwendung von 2.000 Euro bringen bei einer Einzelveranlagung die ersten 1.650 Euro eine Reduktion der Einkommenssteuer um 825 Euro (= 50% von 1.650). Die restlichen 350 Euro senken das zu versteuernde Einkommen. Also wird die weitere Steuerersparnis vom individuellen Steuersatz bestimmt.
Beispiel 4:
Bei einer Zuwendung von 9.000 Euro bringen bei Zusammenveranlagung die ersten 3.300 Euro eine Reduktion der Steuer um 1.650 Euro (= 50% von 3.300). Dann senken die nächsten 3.300 Euro das zu versteuernde Einkommen entsprechend dem individuellen Steuersatz (wie in Beispiel 3). Die restlichen 2.400 Euro haben keine steuerliche Auswirkung mehr.
Staatliche Unterstützung für Spenden
Im Rahmen der Staatlichen Parteienfinanzierung werden Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen ebenfalls finanziell begünstigt: Bis zu einer Höhe von 3.300 EUR pro Person und Jahr erhalten die Grünen 0,45 Cent pro Euro Zuwendung.
Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Fragen hierzu kann dir Dein Steuerberater beantworten.
Informationen dazu, wie die Grünen mit Spenden umgehen und welche Spenden wir nicht annehmen, findest du in unserem Spendenkodex.
Hinweis zu unserem Datenschutz gemäß EU-Datenschutzgrundverordnung
Wir möchten dich über unsere Arbeit informieren, eine gute Beziehung zu dir aufbauen und dich für die Themen und Ziele unserer Partei begeistern. Zur Erfüllung dieser Ziele sind wir auch auf die Unterstützung durch Spenden angewiesen.
In diesem Sinne weisen wir dich darauf hin, dass wir im Zuge der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung gemäß Parteiengesetz §25 (3) verpflichtet sind, dem Deutschen Bundestag deinen Namen und Anschrift zur Veröffentlichung zu übermitteln, wenn deine Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Mandatsträgerbeiträge einen Gesamtwert von mehr als 10.000 € im Jahr übersteigen. Gemäß § 23 Parteiengesetz muss unser Rechenschaftsbericht ferner von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden. Dazu sind wir verpflichtet, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Nachfrage personenbezogene Daten zu übermitteln. Schließlich kann auch das zuständige Finanzamt zur Prüfung Einsicht in personenbezogene Daten verlangen.