Datenschutz

Europäische Datenschutz Grundverordnung

Wenn am 25. Mai die EU-DSGVO in Kraft tritt, werden nicht nur große Datensammler (böse Zungen behaupten Datenkraken) wie GOOGLE, Amazon, facebook und Co. hart an die Kandare genommen, auch kleine Betriebe und Vereine müssen aufpassen.
Unabhängig von der Betriebsgröße oder Mitgliederzahl werden Firmen und Vereine verpflichtet, eine eigene schriftliche Datenschutzrichtlinie aufzusetzen, in der sie ihre „Verfahren“ im Umgang mit personenbezogenen Daten, also Namen, Adressen, Telefonummern, Alter, Geschlecht, usw. darstellen. Sie müssen weiter dokumentieren, wie sie u.a. das Recht auf Vergessenwerden und Information umsetzen, wie sie die Datenaktualität und Sicherheit gewährleisten.
Um was es da genau geht, wie das gemacht wird und auf was es ankommt, wird in der Broschüre “Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine: Das Sofortmaßnahmen-Paket”, Taschenbuch – 17. November 2017 ISBN 978-3-406-71662-1, Preis 5,50 € beschrieben. Thomas Kranig, der Leiter der bayerischen Datenschutzbehörde in Ansbach hat mit dem C. H. Beck Verlag diesen Ratgeber herausgegeben, der derzeit das Beste ist, was man auf dem deutschen Markt finden kann. Der Verlag beschreibt seine Publikation wie folgt: [Verlagsinfo] “Die Broschüre wendet sich in erster Linie an die Inhaber kleinerer Unternehmen und an Vereinsvorsitzende. Unternehmen sind persönliche Daten von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten anvertraut. Unterlagen von Vereinen bieten tiefe Einblicke in die privaten Verhältnisse von Mitgliedern. Der gute Ruf von Unternehmensinhabern und Vereinsvorsitzenden steht auf dem Spiel, wenn sie die Vorgaben des Datenschutzes nicht beachten oder erst gar nicht kennen. Rechtliche Grundlage der Broschüre ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Sie gilt ab 25. Mai 2018. Danach gibt es keine Übergangsfrist mehr.

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