Pressemitteilung
Die Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fordert die Erstellung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Neu-Ulm. Über diese wird im Planungs- und Umweltausschuss am 31.5.22 entschieden.
Bäume stellen ein kulturelles Gut dar, das es zu schützen gilt. Sie sind wichtiger Bestandteil unseres Ökosystems und leisten einen Beitrag zum Erhalt der Arten. Auf der heimischen Eiche leben beispielsweise etwa 400 Schmetterlingsarten. Gerade in Zeiten der Erderhitzung ist das Grün der Stadt von unschätzbarem Wert für das Mikroklima und die damit verbundene Lebensqualität.
Ziel der Grünen ist es, den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet zu stärken. Mit einer geltenden Baumschutzsatzung dürfen Bäume einer bestimmten Größe und Qualität nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Wann eine Genehmigung zur Fällung erteilt wird, definiert die Baumschutzsatzung. Besonders schützenswert sind zum Beispiel größere Laubbäume, da diese verhältnismäßig viel CO2 binden, Schatten spenden und Verdunstungskühle erzeugen. Die Baumschutzsatzung kann auch Ausnahmen, wie beispielsweise Obst- und Nadelbäume, definieren, die dann ohne Genehmigung gefällt werden könnten.
Für genehmigte Fällungen müssten Neupflanzungen erfolgen. Neupflanzungen zu erhalten wird allerdings wegen anhaltender Trockenheit immer mehr zur Herausforderung. Junge Bäume brauchen viele Jahre, bis sie den Nutzen eines alten Baumes vollständig ersetzen können. Deshalb ist es Anliegen der Grünen, möglichst alte Bäume zu erhalten.
Die Mittel zur Begrenzung des Klimawandels auf kommunaler Ebene sind begrenzt. Deswegen sollte jede Möglichkeit genutzt werden. Die Einführung einer Baumschutzsatzung leistet hier einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Stadtverwaltung ist bisher gegen die Einführung einer Baumschutzsatzung und eine Mehrheit bei den Rät*innen scheint mehr als unsicher. Der Planungs- und Umweltausschuss hat die Chance hier wichtige Prioritäten zu setzen.
Ute Seibt, Stadträtin
Hanna Wagner, Stadträtin
Tilman Hirth, Stadtrat
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