Selbstbestimmung

Episode 42: §219adé

Paragraph 219a, ein rechtliches Relikt der Weimarer Republik, verbietet es Ärzt:innen, ihre Patient:innen in umfassendem Maße in Form von digitalen oder analogen Medien über Abtreibungen in ihren Praxen zu unterrichten, bzw. zu “werben”. Dies führt dazu, dass einerseits Schwangere nur in einem begrenzten Rahmen selbstbestimmt eine informierte Entscheidung treffen können und zugleich Ärzt:innen in einer professionellen Begleitung der Betroffenen behindert werden.

Dieser Paragraph könnte jedoch bald der Vergangenheit angehören, die neue ampelfarbene Regierung hat es sich auf die Fahnen geschrieben, die Rechtssprechung in diesem Bereich zu reformieren und den Paragraphen zu streichen. Über die Komplexen Hintergründe dieses Paragraphen haben wir mit Ulle Schauws, MdB und Sprecherin der AG Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gesprochen.

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Ulle Schauws, MdB

Fraktionsbeschluss vom 4. Mai 2021 Flächendeckende Versorgungssicherheit beim Schwangerschaftsabbruch schaffen

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