Am 15. März sind in Bayern Kommunalwahlen. Sie gehören zu den kompliziertesten Wahlen, die wir haben. Dafür kann bei keiner anderen Wahl so sehr nach persönlichen Vorlieben gewählt werden.

Aber wie funktioniert das Wahlsystem eigentlich?

WAS STEHT ZUR WAHL?

Alle 6 Jahre werden bei uns im Landkreis Neu-Ulm diese Gremien neu gewählt:

  • Oberbürgermeister*innen oder Bürgermeister*innen
  • Stadt- oder Gemeinderäte
  • Landrätinnen und Landräte
  • Kreistage

Welche Gremien du wählen kannst, hängt von deinem Wohnort ab:

  • Landrätin oder Landrat
    Überall im Landkreis Neu-Ulm.
  • Kreisrätinnen und Kreisräte
    Überall im Landkreis Neu-Ulm.
  • Oberbürgermeister*in
    In der Großen Kreisstadt Neu-Ulm.
  • Bürgermeister*in
    In den Kreisangehörigen Städten Senden, Illertissen, Weißenhorn und Vöhringen.
    In den Märkten Pfaffenhofen, Altenstadt, Buch und Kellmünz.
    In den Gemeinden Nersingen, Elchingen, Bellenberg, Roggenburg, Holzheim, Unterroth, Oberroth und Osterberg.
  • Stadträtinnen und Stadträte
    In den Kreisangehörigen Städten Neu-Ulm, Senden, Illertissen, Weißenhorn und Vöhringen.
  • Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
    In den Märkten Pfaffenhofen, Altenstadt, Buch und Kellmünz.
    In den Gemeinden Nersingen, Elchingen, Bellenberg, Roggenburg, Holzheim, Unterroth, Oberroth und Osterberg.

WELCHE STIMMZETTEL BEKOMME ICH?

1. Hellblauer Stimmzettel

Damit wählst du den Landrat oder die Landrätin. Wenn nach der Wahl einer der Kandidierenden mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.

Wie wähle ich?
Du kannst nur eine Stimme vergeben.

2. Weißer Stimmzettel

Damit wählst du die Kreisrätinnen und -räte. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises.

Wie wähle ich?
Du kannst so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Kreistag gibt. Den Kreistag wählst du nach demselben Schema wie den Gemeinde- oder Stadtrat (siehe oben).

3. Gelber Stimmzettel

Damit wählst du den oder die Bürgermeisterin. Wenn nach der Wahl ein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.

Wie wähle ich?
Du kannst nur eine Stimme vergeben.

4. Hellgrüner Stimmzettel

Damit wählst du den Gemeinde- oder Stadtrat. Du kannst so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Gemeinde- oder Stadtrat gibt. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl.

Wie wähle ich?
Du kannst so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Gemeinde- oder Stadtrat gibt. Bei der Wahl hast du folgende Möglichkeiten

  1. Listenkreuz
    Am einfachsten ist es, wenn du ein Listenkreuz setzt, das bedeutet, dass du nur ein einziges Kreuz vergibst und damit alle Personen der Liste wählst.
  2. Streichen
    Falls du ein Listenkreuz vergibst und eine oder mehrere Personen auf der Liste nicht wählen möchtest, kannst du diese/n Namen durchstreichen. Durch das Streichen verlierst du die Stimme/n nicht, sondern kannst sie dafür anderen Personen durch Kumulieren geben.
  3. Kumulieren
    Wenn du eine oder mehrere Personen ganz besonders unterstützen willst, kannst du ihnen auch zwei oder maximal drei Stimmen geben. Das nennt man Kumulieren.
    Wichtig ist, dass du insgesamt nicht mehr als deine verfügbaren Stimmen vergibst!
    Übrigens: Auf manchen Listen sind einzelne Personen zwei oder auch drei mal genannt. Achte darauf, dass du dennoch nicht mehr als drei Stimmen an eine Person vergibst.
  4. Panaschieren
    Wenn du ein Listenkreuz machst, kannst du dennoch auch einzelne Personen von anderen Listen wählen. Diese Stimmen werden dann von der angekreuzten Liste abgezogen. Das nennt man Panaschieren.

DARF ICH ÜBERHAUPT WÄHLEN?

Wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, darf wählen.

Bei der Kommunalwahl dürfen nicht nur deutsche Staatsbürger*innen wählen, sondern auch alle EU-Bürger*innen, die hier leben. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Monaten in einer bayerischen Gemeinde oder Stadt gemeldet ist.


WAS WÄHLE ICH?

Jetzt weißt du wie du wählst. Und was wählst du?

Wenn du bei dir vor Ort das Klima und die Umwelt schützen willst. Wenn du die Artenvielfalt bewahren willst. Wenn du in deinem Ort ein lebendiges Miteinander fördern willst. Wenn du dein Zuhause mit neuen Ideen gestalten willst.

Dann wähl GRÜN!


WO KANN ICH GRÜN WÄHLEN?

Noch nie gab es so viele Grüne Kandidat*innen im gesamten Landkreis Neu-Ulm wie in diesem Jahr!

Im Landkreis kannst du den 28-jährigen Ludwig Ott wählen, der als Landrat kandidiert. Außerdem steht dir mit 70 Kandidierenden eine vielfältige Kreistagsliste zur Auswahl, die den Landkreis in seiner ganzen Bandbreite abbildet.

In der Stadt Neu-Ulm kannst du Walter Zerb als deinen Oberbürgermeister wählen. Dort kannst du außerdem 44 Kandidierenden von Jung bis Alt deine Stimme geben, damit sie deine Stimme im Stadrat sein können.

In Elchingen tritt die Elchinger Umweltliste erstmals als Grüne Liste auf und steht auch dort für Zusammenhalt und Ökologie. Die Elchinger Grünen unterstützen Bürgermeisterkandidaten Joachim Eisenkolb.

Außerdem kannst du Grüne Stadträtinnen und -räte beziehungsweise Gemeinderätinnen und -räte in Senden, Illertissen, Weißenhorn, Vöhringen, Pfaffenhofen und Holzheim wählen.

Du willst mehr über deine Grünen Kandidierenden erfahren? Über das Menü kommst du zu allen Informationen rund um die Kommunalwahl!