Datum: 30. August 2014 |
In einem Antrag von Anfang August 2014 fordert die Grüne Fraktion Neu-Ulm eine Grundsatzentscheidung vom Stadtrat.
Die Stadt Neu-Ulm ist als kreisangehörige Stadt nicht zuständig für die Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. In den letzten Wochen war es im Bauausschuss immer wieder zu Diskussionen gekommen, wenn private Investoren Bauanträge zum Umbau von Wohnhäusern gestellt haben mit der Absicht, diese dann an das Landratsamt zur Flüchtlingsunterbringung zu vermieten.
Wir Grünen sind der Auffassung, dass die Stadt Neu-Ulm als größte kreisangehörige Stadt sich bei der jetzigen politischen Lage dieser Verantwortung der Unterbringung von Flüchtlingen stellen muss. Dies kann sie dadurch tun, dass der Stadtrat und der Oberbürgermeister dieser Aufgabe postiv gegenüber stellt, verstärkt daran arbeitet, dass in der Bevölkerung Vorbehalte und Ängste abgebaucht und das Landratsamt aktiv bei der Suche nach Unterkünften unterstützt. Weiterhin können die ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe Tätigen unterstützt werden.
Hier finden Sie unseren Antrag von Anfang August: Antrag Flüchtlingswohnheim
und hier die geforderte Grundsatzerklärung: Grundsatzerklärung Flüchtlinge
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