Soziales

Antrag : Diskussion über Trägerschaft der Kinderbetreuung

Datum: 3. Oktober 2012 |

An Herrn OB Noerenberg Neu-Ulm Rathaus

Briefkasten Rathaus

Sehr geehrter Herr Noerenberg, aufgrund der Vorkommnisse im katholischen Kindergarten St.Albert in Offenhausen ( Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages von Frau Junginger mit der Begründung, sie sei lesbisch) beantragt die Fraktion B 90/ Die Grünen für die nächste Stadtratssitzung eine Debatte über über die Vergabe von Geldern an und die Trägerschaft von Kinderbetreuungseinrichtungen. Begründung: Einerseits finanziert die Stadt den laufenden Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen zu ca 100%,außerdem bekommen die freien Träger noch hohe öffentliche Zuschüsse für Bau und Unterhaltung, andererseits legt z.B. die katholische Kirche in ihrer Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse fest,dass Lesben,Schwule, unverheiratet zusammenlebende Paare und Geschiedene nicht bei ihr arbeiten können. Wenn die freien Träger der Kinderbetreuungseinrichtungen 100% Defizitausgleich neben den gesetzlichen Zuschüssen erwarten,dann müssen für ihre Einrichtungen die gleichen Bedingungen und Rechte gelten wie für städtische Einrichtungen.Die Stadt Neu-Ulm sollte die Gleichbehandlung der freien und städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen verbindlich festlegen.Nicht nur sollte die Stadt alle gleichbehandeln, auch die Kinderbetreuungseinrichtungen sollten alle Beschäftigten gleichbehandeln und nicht diskriminieren.Daher soll auf die freien Träger, soweit notwendig, eingewirkt werden, die Grundsätze des Arbeitsrechts und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten. Wenn sie sich nicht dazu bereit erklären, sind folgende Sanktionen möglich: – Kürzung des Defizitausgleichs – Streichung des Defizitausgleichs – Kündigung der Trägerschaft, falls vertraglich möglich Zudem ist sicherzustellen, dass Kinder aus eingetragenen Lebens partnerschaften gleichberechtigt aufgenommen werden

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