Erstattungsordnung Bündnis 90/DIE GRÜNENLandesverband BayernGültig ab 01.01.2020 Die Erstattungsordnung der Landespartei gilt für den Landesverband Bayern und alle nachgeordneten Gliederungen. 1. Persönlicher Geltungsbereich Erstattung nach dieser Ordnung erhalten Mitglieder und Beauftragte der Landespartei Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bayern einschließlich seiner nachgeordneten Gliederungen, wenn sie durch Auftrag, Beschluss oder Wahl durch hierzu befugte Personen oder Parteigremienals Delegierte…