Verkehr

Auf der B28 darf weiter gerast werden – ein Kommentar von Franz Schmid

Seit Ende Mai 2023 gilt auf der B 28 von Neu-Ulm in Richtung Senden eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h, allerdings nur bis hinter den Parkplatz, der gleich nach der Einmündung der B 30 liegt.

Zu „verdanken“ haben wir das einigen Unfällen in den letzten Monaten, bei denen Raser den Tod anderer verursacht haben.

An Initiativen, eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung bis zum Dreieck Hittistetten, aber auch weiter auf der A 7 auf Landkreisgebiet, zu erreichen, mangelt es nicht. Erwähnt seien hier der Antrag der Grünen Kreistagsfraktion von 2019 und die Anfrage der Grünen/Linken vom Mai 2023.

Aktuell gibt es einen Stadtratsbeschluss in Senden, der auf Antrag der Grünen und der Linken zustande kam (gegen die Stimmen der CSU). Dort wird ein Tempolimit von 120 km/h zwischen Neu-Ulm und dem Kreuz Hittistetten gefordert. Die Argumente, dass die Verkehrssicherheit erhöht wird, und dass so die Anwohner vor Lärm und unnötigen Abgasen geschützt werden, sind nicht neu. Sie gelten aber weiterhin, denn die neue Regelung (s.o.) greift viel zu kurz.

Die einfachste Lösungsmöglichkeit wäre ein allgemeines Tempolimit. Aber dem, und ebenso Verbesserungen im innerstädtischen Verkehr, steht entgegen, dass das Verkehrsressort in Berlin an die falsche Partei gegangen ist. Das sieht selbst ein CSU-naher Bürgermeister aus dem Landkreis so.

Der Kartenausschnitt zeigt die kurze Strecke, auf der das Tempolimit 100 km/h gilt.

Die aktuelle Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht vor, dass im Zweifel immer die „Leichtigkeit“ des Kfz-Verkehrs den Vorrang vor anderen Interessen wie z.B. der der Anwohnerinnen oder der anderen Verkehrsteilnehmer genießt. StVG (Straßenverkehrsgesetz) und StVO sollen nach einem Kabinettsbeschluss vom Juni 2023 „so angepasst werden, dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden“.

Wie hilfreich dieser Ansatz für einen menschenfreundlicheren Verkehr sein wird, kann ich nicht abschätzen. Verkehrsminister Volker Wissing betont gerne, dass die Interessen des Durchgangsverkehrs nicht hinter die Interessen der Anwohner gestellt werden können.

Ich meine, die Verkehrsbehörden und politischen Entscheidungsträger vor Ort sollten den Mut und den Willen aufbringen, die Sicherheit und den Schutz der Menschen im Landkreis höher zu gewichten als unbegrenztes Rasen. Auch wenn mal eine Entscheidung von höheren Behörden einkassiert wird.

Euer Franz Schmid

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