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Blutskandal – Lassen Politik und Industrie die Opfer im Stich?

BlutskandalDie Bündnis90/Grünen Neu-Ulm laden zu einer Veranstaltung am Donnerstag, 6. April 2017 um 19:00 Uhr ins Café d’Art nach Neu-Ulm ein. Ekin Deligöz (MdB) wird das Gespräch mit Betroffenen und Vertretern des Verbands der Opfer des Blutskandals (Michael Diederich, Lynn Sziklai), der AIDS-Hilfe Ulm/Neu/Alb-Donau-Kreis e.V. (Bernhard Eberhardt) und der Interessengemeinschaft Hämophiler – IGH e.V. (Christian Schepperle) moderieren.

Mit Beginn der 80er-Jahre wurden Tausende Menschen, vor allem Bluter (Hämophile), durch kontaminierte Blutprodukte mit HIV und Hepatitis C infiziert (HCV). Die Mehrzahl der Opfer des Blutskandals ist bereits durch die Folgen von HIV und HCV verstorben.

Der Blutskandal wurde bereits durch den Untersuchungsausschuss 1994 aufgearbeitet. Aus der Schuldfeststellung gegenüber Pharmaindustrie, Blutspendediensten sowie Bund und Ländern resultierte das HIV-Hilfegesetz (HIVHG) und damit die Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“. Dies entspricht keiner Variante, die vom Untersuchungsausschuss (Drucksache 12/8591, 3.2.2 Art der Entschädigungslösung) gefordert wurde. Die damals bereitgestellten Mittel reichen zum wiederholten Male nicht aus, die Stiftung dauerhaft zu erhalten. Es wurde darauf spekuliert, dass alle Opfer innerhalb von zehn Jahren, also bis 2004, den Tod finden würden und die Stiftung dann aufgelöst werden könne. Der Pharmaindustrie wurde zugesichert, dass darüber hinaus kein Leistungsengagement von ihnen erwartet würde.

Da 2004 unerwartet immer noch Opfer am Leben waren, drohte der Stiftung ein „Liquiditätsengpass“ (HIV-Hilfegesetz – HIVHG / § 14 Aufhebung der Stiftung: Die Stiftung wird aufgehoben, wenn der Stiftungszweck erfüllt ist oder die Mittel für die finanzielle Hilfe erschöpft sind.)

Für die Finanzierungszeiträume 2004 bis 2007 und 2010 bis 2016 sowie das Jahr 2017 konnte eine Finanzierungslösung erreicht werden um die Liquidität der Stiftung zu erhalten. Derzeit laufen Verhandlungen und Gespräche für eine mittelfristige Finanzierungssicherung (Drucksache 18/9776). Danach sollen „Bund und Länder die Finanzierung übernehmen“.

In dem Gespräch wird die Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen in den Fokus gestellt, die für eine lebenslange Entschädigung kämpfen.

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