In Wohngebieten ab 75 Wohnungseinheiten werden private Bauherren verpflichtet, 20% der Wohnungen einer sozialen Bindung zu unterwerfen
Datum: 2. Juni 2017 |
In der Sitzung des Stadtrats am 1.Juni konnten wir einen großen Erfolg verbuchen.
Wir hatten 2015 beantragt, auf Privatgrundstücken 20% der zu errichtenden Wohnungen einer sozialen Bindung zu unterwerfen und dabei u.a auf das Münchner Modell zur Sozialen Bodennutzung verwiesen.
Nachdem die Verwaltung beauftragt wurde hierzu ein Konzept zu erstellen, beantragten wir im März 2017, endlich hierüber zu berichten.
Ich versandte das Ulmer Konzept hierzu an Stadtverwaltung, SPD und CSU und führte viele Gespräche mit dem Stadtbaumeister und den Fraktionsvorsitzenden der anderen Parteien. In Ulm ist es so, dass private Bauherren verpflichtet werden, in einem Baugebiet ab ca 45 Wohnungen 30 % öffentlich geförderte Wohnungen zu errichten.
Nun wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, in privaten Baugebieten ab 75 Wohneinheiten 20 % der Wohnungen der sozialen Bindung zu unterwerfen.
Bei Gesprächen mit dem Fraktionsvorsitzenden der CSU bedankte sich dieser für die Übersendung der Informationen bezüglich des Ulmer Konzepts und signalisierte Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung.
Die SPD war noch am 30. Mai dagegen, konnte aber von mir doch noch zu einer Zustimmung bewegt werden, u.a. mit dem Hinweis auf das “S” in ihrem Parteinamen.
In der Stadtratssitzung am 1.6. betonte ich, dass der Verwaltungsvorschlag ein großer Fortschritt in Bezug auf die Erstellung bezahlbarer Wohnungen sei, beantragte jedoch noch, die Pflichtgrenze auf Baugebiete mit 50 Wohneinheiten zu senken. Mit der Mehrzahl der Stimmen von CSU, Pro Neu-Ulm und OB wurde dieser Antrag jedoch knapp abgelehnt.
Trotzdem ist die dann einstimmig beschlossene Zustimmung zu unserem Antrag vom Okt. 2015 und der Verwaltungsvorlage ein Erfolg der Neu-Ulmer Grünen und ein wichtiger Schritt zur Lösung des Wohnungsproblems in Neu-Ulm.
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