Datum: 7. Juni 2017 |
Am 4.6.2017 haben wir folgenden Antrag gestellt:
In vielen Kommunen werden zwischenzeitlich sog. „Fußverkehr-Checks“ angeboten. Das bedeutet, dass die Stadtverwaltung an Schwerpunktstellen des Fußverkehrs Bürgerinnen und Bürger – unter Umständen auch besondere Gruppen wie Schulkinder, Senioren, Menschen mit Handicap – einlädt,
einen Teil der Stadt abzulaufen um herauszufinden, wo Barrieren und Gefahrenstellen vorhanden sind.
In einem zweiten Schritt sollen diese dann unter Einbindung der Politik möglichst beseitigt werden. Dieses Vorgehen stärkt den Blick auf den Fußverkehr und macht diesen attraktiver. Der größte Teil
der kurzen Wege wird in einer Stadt zu Fuß zurückgelegt. Dieser Anteil kann gesteigert werden, wenn die Fußwege attraktiv sind und gefahrenlos und barrierefrei zurückgelegt werden können.
Wir sind der Meinung, dass ein solches Vorgehen das Image der Stadt in punkto Bürgerbeteiligung stärkt und man von den Menschen, die zu Fuß unterwegs sind, auf Gefahrenstellen aufmerksam gemacht wird, die einem selbst oft nicht auffallen.
In Baden-Württemberg wurde hier ein Programm des Verkehrsministeriums aufgelegt, was es in Bayern noch nicht gibt, aber auch in der Abteilung „Radverkehr und Nahmobilität“ des Bayrischen Ministerium wird der Fußverkehr immer stärker in den Fokus genommen.
Es ist sicher möglich, hier über „Rundgänge“ auch ohne ein entsprechendes Bayrisches Programm die Schwachstellen zu erkennen, Bürgerinnen und Bürger einzubinden und den Fußverkehr attraktiver und gefahrloser zu gestalten.
Deshalb beantragen in einem ersten Schritt zu prüfen, an welchen Stellen solche Fußverkehr-Checks durchzuführen sind und ein Verfahren hierfür festzulegen und in einem zweiten Schritt diese durchzuführen.
Zur Stärkung des Fußverkehrs regen wir weiterhin an, die Ausschilderung der Erreichbarkeit wichtiger Zielpunkte in Neu-Ulm für Fußgänger zu überprüfen und hier ggf. ein Beschilderungs-Konzept zu erstellen.
(von Mechthild Destruelle)
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