Von Oktober bis Februar, außerhalb der Brutzeiten einheimischer Vögel, können Bäume unter der Voraussetzung, dass keine naturschutzrechtlichen Bedenken bestehen, gefällt werden. Auf den ersten Blick scheint der Schutz hier gegeben zu sein, doch im Fall älterer Bäume, die einem Bauprojekt im Weg stehen, werden die Sägen nur allzu schnell gezückt. Der Naturschutz lässt sich –…